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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 4 SF 17/02   

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https://dejure.org/2003,8296
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 4 SF 17/02 (https://dejure.org/2003,8296)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2003 - L 4 SF 17/02 (https://dejure.org/2003,8296)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - L 4 SF 17/02 (https://dejure.org/2003,8296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Angemessene Erhöhung der Stundensätze für Sachverständige

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Stundensätze von Gutachtern; Begrenzung der Entschädigung der gerichtlich bestellten Sachverständigen; Rücksichtnahme auf die Belastung der öffentlichen Haushalte; Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stundensätze von Gutachtern; Begrenzung der Entschädigung der gerichtlich bestellten Sachverständigen; Rücksichtnahme auf die Belastung der öffentlichen Haushalte; Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1206
  • NZS 2002, 447
  • NZS 2003, 447
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70

    Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 4 SF 17/02
    Das BVerfG betont in seiner Entscheidung vom 27. Juni 1972 jedoch ausdrücklich die Absicht des Gesetzgebers, die Entschädigung der Sachverständigen den wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, um zu verhindern, dass sie sich allzu sehr von dem Entgelt unterscheidet, das für eine vergleichbare Leistung sonst gezahlt wird (- 1 BvL 34/70 - in BVerfGE 33, 240 ff.).

    Eine gewisse Rücksichtnahme auf die Belastung der öffentlichen Haushalte ist bei der Bemessung der Entschädigungssätze somit nicht zu beanstanden (BVerfG, - 1 BvL 34/70 -, aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2002 - L 4 SF 6/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 4 SF 17/02
    Nach der bis 31. Dezember 2001 geltenden Rechtsprechung des erkennenden Senats waren einfache ärztliche Gutachten ohne besondere Fachkenntnisse mit einer Mindestvergütung von 60,- DM, mittelschwere ärztliche Gutachten mit gesteigerten Fachkenntnissen mit einem Stundensatz von 80,- DM und besonders schwierige Gutachten mit einem Stundensatz von 100,- DM zu entschädigen (vgl. z.B. Beschluss vom 22. Juli 2002 - L 4 SF 6/02 -).

    Bereits im Beschluss vom 22. Juli 2002 - L 4 SF 6/02 - hat der Senat zu einem im Jahre 2001 erstatteten Gutachten jedoch ernste Zweifel geäußert, ob der Entschädigungsrahmen von 60,- bis 100,- DM noch angemessen und mit Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar ist.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 4 SF 17/02
    Ein Sachverständiger, der von einem Gericht zur Erstattung eines Gutachtens herangezogen wird, darf die Erstattung des Gutachtens grundsätzlich nicht mit Hinweis auf den geringen Stundensatz ablehnen (anders z.B. der Berufsbetreuer, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 etc. in BVerfGE 101, 331 ff).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 4 SF 17/02
    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ergibt sich dabei aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 - in MDR 1993, 21).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2001 - 8 U 181/00

    Angemessene Vergütung für ärztliche Leistungen nach der GOÄ - hier:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 4 SF 17/02
    Eine solche Annahme erscheint in den Fällen gerechtfertigt, in denen das Recht zwar formell eine Regelung enthält, diese wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse aber nicht mehr verfassungskonform ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2001 - 8 U 181/00 - in MedR 2002, 310 f.).
  • VG Kassel, 31.08.2004 - 7 J 2038/02

    ARZTTERMIN, AUSFALL, BERUFSSACHVERSTÄNDIGER ZUSCHLAG, ENTSCHÄDIGUNG, GUTACHTER;

    Der seit 1994 geltende Stundensatz nach § 3 Abs. 2 Satz 1 ZSEG ist der seitdem eingetretenen Steigerungsrate des Preisindexes anzupassen so dass einfache Gutachten mit EUR 35,-- und mittelschwere Gutachten mit EUR 46,-- zu entschädigen sind (wie LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 27.01.2003 - L 4 SF 17/02 -).

    Der Antragsteller verweist sodann auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 27.01.2003 - L 4 SF 17/02 -), welches für Gutachten, die ab 01.01.2002 erstattet worden seien, eine Anhebung des Stundensatzes für angemessen halte, die der Steigerungsrate des Preisindexes seit 1994 Rechnung trage, und demgemäß den Stundensatz für einfache Gutachten mit 35,- Euro und für mittelschwere Gutachten mit 46,- Euro festsetze.

    Denn nach dem ZSEG wird die Tätigkeit des Sachverständigen nicht vergütet, sondern entschädigt (VGH Mannheim, B. v. 07.10.2002 - 14 S 702/02 -, recherchiert bei juris; sowie der zitierte Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen v. 27.01.2003 - L 4 SF 17/02 -).

    Bezüglich der Anpassung der Gebühr nach § 3 Abs. 2 Satz 1 ZSEG an die allgemeine Teuerung und Preissteigerung schließt sich das Gericht der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen an, welches hierzu in dem zitierten Beschluss vom 27.01.2003 (- L 4 SF 17/02 -) u.a. folgendes ausgeführt hat:.

  • LSG Thüringen, 27.01.2005 - L 6 SF 745/04

    Berechnung der Höhe der Entschädigung für Sachverständige im sozialgerichtlichen

    Nach seiner Ansicht sind die Sätze des ZuSEG angesichts der Kostenentwicklung in der gesamten Bundesrepublik ab Beginn 2002 zu erhöhen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen am 27. Januar 2003 - Az.: L 4 SF 17/02).

    Eine Auseinandersetzung mit dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Januar 2003 (Az.: L 4 SF 17/02, in: MedSach 2003, 124 f.) erübrigt sich.

  • LSG Thüringen, 10.01.2005 - L 6 SF 979/04

    Festsetzung der Entschädigung für ein mittelschwieriges Gutachten; Bemessung des

    Zudem seien die Sätze des ZuSEG angesichts der Kostenentwicklung in der gesamten Bundesrepublik unzeitgemäß und müssten erhöht werden, wie bereits das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 27. Januar 2003 (Az.: L 4 SF 17/02) entschieden habe.

    Eine Auseinandersetzung mit dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Januar 2003 (Az.: L 4 SF 17/02) erübrigt sich hier.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2003 - L 4 SF 3/02

    Entschädigungszahlung für ein erstelltes Sachverständigengutachten; Bemessung des

    Mit Beschluss vom 27. Januar 2003 (L 4 SF 17/02) hat der Senat in Anbetracht der Steigerungsrate des Preisindexes seit 1994 den Stundensatz für Gutachten erhöht, die ab 1. Januar 2002 erstattet werden.

    Nach dem Senatsbeschluss vom 27. Januar 2003 (L 4 SF 17/02) beträgt der Stundensatz für ein mittelschweres Gutachten, das ab 1. Januar 2002 erstattet wird, jedoch nicht - wie vom Antragsgegner angesetzt - 80,- DM, sondern 90,- DM.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2002 - L 12 SB 1245/03 KO-B
    Dennoch hat sich die Entschädigung der Sachverständigen den wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, um zu verhindern, dass sie sich allzu sehr von dem Entgelt unterscheidet, das für eine vergleichbare Leistung sonst gezahlt wird (BVerfGE 33, 240; LSG Niedersachsen-Bremen NJW 2003, 1206).

    Hierbei spielt auch eine Rolle, dass die Entschädigungssätze seit Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben sind und eine Anpassung an die Steigerungen des Lebenshaltungsindexes nicht stattgefunden hat (LSG Niedersachsen-Bremen, NJW 2003, 1206).

  • LSG Thüringen, 17.02.2004 - L 6 SF 757/03

    Höhe des Honorars für ein gerichtliches orthopädisch-traumatologisches

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2003 - L 4 SF 19/02

    Entschädigung für ärztliche Befundberichte; Staffelung der Entschädigung

    Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung sind die Gerichte hieran gebunden, es sei denn, es bestehen verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 27. Januar 2003 - L 4 SF 17/02 -, in dem der Senat in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung den Entschädigungsrahmen für die Erstattung von einfachen und von mittelschweren Gutachten angehoben hat).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2003 - L 4 SF 14/02

    Richterliche Festsetzung einer Entschädigung für die Erstellung eines

    Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung sind die Gerichte hieran gebunden, es sei denn, es bestehen verfassungsrechtliche Bedenken (vgl hierzu Beschluss des Senats vom 27. Januar 2003 - L 4 SF 17/02 -, in dem der Senat in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung den Entschädigungsrahmen für die Erstattung von einfachen und von mittelschweren Gutachten angehoben hat.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2003 - L 4 B 2/03

    Festsetzung der Gebühr nach§ 116 Abs. 1 S. 1 BRAGO a.F.; Veränderung der Gebühr

    Auch soweit sich der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Auffassung auf den Beschluss des Senats vom 27. Januar 2003 - L 4 SF 17/02 - bezieht, vermag ihm der Senat nicht zuzustimmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2007 - L 9 SF 1/05
    Einfache ärztliche Gutachten ohne besondere Fachkenntnis sind regelmäßig mit einem Stundensatz von 35, 00 Euro, mittelschwere ärztliche Gutachten regelmäßig mit einem Stundensatz von 46, 00 Euro zu entschädigen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 27. Januar 2003 - L 4 SF 17/02).
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